In Kommission geben

 

Wie funktioniert ein Kommissionsgeschäft?

Bei einem Kommissionsgeschäft wird ein Kommissionär, also ein Unternehmen in die Abwicklung einer Lieferung oder einer sonstigen Leistung eingeschaltet. Der Kommissionär tritt dabei im eigenen Namen, aber für Rechnung eines Dritten (Kommittent) auf. Der Kommissionär ist also der Vertragspartner, der es gewerbsmäßig unternimmt, Waren oder Wertpapiere für Rechnung eines anderen (Kommittenten) im eigenen Namen zu kaufen oder zu verkaufen. Der Kommissionär ist verpflichtet, das übernommene Geschäft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auszuführen; er hat hierbei das Interesse des Kommittenten wahrzunehmen und dessen Weisungen zu befolgen. Der Kommissionär erwirbt am Kommissionsgut grundsätzlich kein Eigentum, sondern lediglich Besitz, da alle Eigentumsrechte beim Kommittenten verbleiben. Jedoch erhält der Verkaufskommissionär das Recht, das Eigentum (vom Kommittenten) an der Kommissionsware auf einen Dritten (Abnehmer bzw. Käufer) zu übertragen.

Ihre Vorteile

Wenn Sie einfacher Kunden für Ihre Wertgegenstände finden möchten, dann ist der Kommissionsverkauf eine Möglichkeit, die Sie andenken sollten. Unsere Verkaufsräume im ersten Wiener Bezirk sind nicht nur zentral gelegen, sondern werden auch von einer nationalen und internationalen Käuferschaft besucht. Auch die Beratung vom Auktioneum-Team wird als Serviceleistung erbracht.

 

Kommissionsverkauf im Auktioneum

Profitieren Sie von der jahrelangen Erfahrung und der ausgezeichneten Lage des Auktioneums und bieten Sie uns Ihre Wertgegenstände zum Verkauf in Kommission an! Erhöhen Sie mit uns Ihre Verkaufschancen.

 

Kontakt & Information

Für nähere Informationen schreiben Sie uns einfach eine Mail, oder rufen Sie direkt bei uns im Geschäft an: +43 699 14 14 10 37