Kommission Definition

Verkaufen leicht gemacht!

Der Begriff „Kommission“ und ist für jene Personen von Bedeutung, die ihre Ware im Kommissionsverkauf bei Auktioneum anbieten möchten. Als besondere Form des Kaufs bleiben Sie im Fall der Kommission als Verkäufer im Hintergrund und das Auktioneum bekommt von Ihnen den Auftrag das Geschäft durchzuführen. Diese Aufgabe erfüllen wir perfekt und mit dem Ziel, einen guten, für beide Seiten fairen Preis für Ihre Kommissionsware zu erzielen.

 

Kommission: Erklärung, Hilfe und Kontakt

Die Definition von Kommission verlangt eine genaue Erklärung: Was ist ein Kommissionär? Was ist ein Kommittent? Welche Funktion hat das Unternehmen Auktioneum?

Als Auftraggeber eines Verkaufs in Kommission sind Sie der Kommittent, das Auktioneum fungiert als Kommissionär. Außerdem ist wenigstens ein Dritter – der Käufer – beteiligt. Unser Unternehmen nimmt Ihre Gegenstände entgegen und bietet sie nach einer genauen Begutachtung durch Experten zum Verkauf an.

Bei einem erfolgreichen Verkauf verrechnen wir eine Provision die mit Ihnen vertraglich vereinbahrt wird. Die Höhe der Provision ist von mehreren Faktoren abhängig, weshalb hier kein vereinheitlichter Satz genannt werden kann. Sollte kein Verkauf zustande kommen, wird für Sie eine Pauschalgebühr von EUR 84,- inkl. MwSt. fällig (bei Gegenständen mit einem Wert bis EUR 999,- sind es EUR 42,-). Falls Sie zu diesem Thema Hilfe oder weitere Informationen benötigen, kontaktieren Sie uns bitte: office@auktioneum.com oder +43 699 14 14 10 37